Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Am Schlosspark, betrieben durch die ProCurand Dienstleistungs GmbH, nachfolgend Hotel genannt, (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags/Behandlung
1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines Angebotes des Hotels durch den Kunden.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so muss das Hotel seine schriftliche Zustimmung hierzu erteilen. Wird der Rücktritt vom Hotel nicht akzeptiert, wird sich das Hotel bemühen, das/die Zimmer weiterzuvermieten. Ist dem Hotel dies nicht möglich, wird die Zahlung des vereinbarten Logispreises für den vertraglichen Zeitraum fällig. Die Stornierungsfristen gelten wie folgt:
bis 6 Wochen vor Anreise = kostenlos,
bis 4 Wochen vor Anreise = 40% des Preises,
bis 2 Wochen vor Anreise = 60% des Preises,
ab 13 Tagen vor Anreise = 80% des Preises.
Bei vorzeitiger Abreise sind 100% des bestätigten Übernachtungspreises zu entrichten.
Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
Dem Kunden wird eingeräumt, dem Hotel nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund schriftlich (per E-Mail) sowie telefonisch (zu der vom Gast genannten Telefonnummer) vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können.
Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
III. Anreise und Abreise
1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wenn möglich, werden Zimmer auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.00 Uhr, kann das Hotel nach Absprache und Möglichkeit bei einer zur Verfügungstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen. Eine Abreise nach 10:00 Uhr ist zwingend durch den Gast an der Rezeption am Tag der Anreise anzumelden.
IV. Vertrag über andere vereinbarte Leistungen
Bei anderen bestellten Leistungen, wie Raummieten und/oder vereinbarten Umsätzen von Speisen und Getränken – z.B. bei Veranstaltungen – gelten nachstehende Bedingungen:
1. Der Kunde hat dem Hotel spätestens fünf Werktage vor der Leistungserbringung die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde gemäß der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach dieser Teilnehmerzahl abgerechnet.
2. Gastronomische Leistungen im Zusammenhang mit der Buchung einer Veranstaltung/Tagung im Hotel Dahme können bis 8 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Vereinbarte Raummieten werden wie reservierte Zimmer berechnet. Die Höhe der Raummiete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.8 Tage vor der Veranstaltung sind bei einem Rücktritt vom Besteller die vereinbarte Raummiete und der Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes zu zahlen. Der entgangene Umsatz wird berechnet nach dem Preis der vorausbestellten Speisen. Ab dem 4. Tag vor der Veranstaltung sind die vereinbarte Raummiete und 100% des entgangenen Umsatzes vom Besteller zu zahlen.
V. Preiserhöhungen, Zahlung, Erfüllungsort
1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden.
2. Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus bei Anreise des Kunden im Hotel zu verlangen. Andere Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen.
Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden.
3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.
VI. Haftung / Verjährung
1. Das Hotel haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel und gegen sein Personal sind beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel 1 Jahr nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Alle weiteren Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer VI. wird keine Gewähr und/oder Haftung übernommen.
4. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
5. Das Hotel und seine Erfüllungsgehilfen haften bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück/Tiefgarage abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt nur bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Gleiches trifft für die Garderobe im Restaurant oder abgestellte Fahrräder, zu.
6.In den Hotelanlagen sowie in den Wellness- und Freizeitbereichen haften Eltern für ihre Kinder. In den Wellnessbereichen haben Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
VII. Schlussbestimmungen
1. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts vereinbart.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.